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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zweck

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber/Kunden und Designalltag Rinderer GmbH.

2. Leistungen

2.1. Verträge über Projekte bezeichnen den genauen Leistungsumfang, die Projektphasen, die Termine, Abnahme und Zahlungsbedingungen.

2.2 Ein erstes Orientierungsgespräch bei Projektvereinbarungen ist kostenlos. Anschliessend erhält der Auftraggeber/Kunde eine schriftliche Offerte und bei deren Annahme den Vertrag.

2.3 Präsentationsaufträge für Wettbewerbe werden verrechnet. Die Vorschläge der Präsentation bleiben bis zum Vertragsabschluss Eigentum von Designalltag Rinderer GmbH (Bestimmungen über geistiges Eigentum gemäss OR).

3. Leistungsänderungen

Die Parteien können im gegenseitigen Einverständnis schriftlich die vereinbarten Leistungen und deren Vergütung anpassen. Bei wesentlichen Aenderungen des ursprünglichen Auftrages, wie Streichung oder Kürzungen von zu erbringenden Leistungen, kann Designalltag Rinderer GmbH eine angemessene Entschädigung für bereitgestellte Kapazitäten verrechnen.

4. Pflichten von Designalltag Rinderer GmbH

Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet sich Designalltag Rinderer GmbH, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss und sorgfälltig zu besorgen.

Grundsätzlich werden die Leistungen durch Designalltag Rinderer GmbH persönlich erbracht. Den Beizug von Dritten ist zulässig, wenn Designalltag Rinderer GmbH vom Auftraggeber dazu ermachtigt ist oder keine gewichtigen Gründen gegen den Beizug von Dritten sprechen.

Designalltag Rinderer GmbH informiert den Auftraggeber/Kunden regelmässig über die abgeschlossenen Projektphasen, den Stand der Aufträge und die aufgelaufenen Kosten.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich, die festgelegten Auslagen und Vergütungen für die vereinbarten Leistungen zu bezahlen.

Der Auftraggeber/Kunde hat Designalltag Rinderer GmbH rechtzeitig auf besondere technische, gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften und Bedingungen aufmerksam zu machen, soweit diese für die richtige Ausführung des Auftrages notwendig sind. Der Auftraggeber/Kunde übergibt Designalltag Rinderer GmbH rechtzeitig 
die für die richtige Ausführung des Auftrages erforderlichen Dokumente und Unterlagen. Mehraufwendungen durch nicht rechtzeitige Information oder mangelhafte Dokumente oder Unterlagen werden verrechnet.

6. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Leistungen von Designalltag Rinderer GmbH nach Aufwand verrechnet.

Sämtliche Dienstleistungen Dritter, die mit Genehmigung des Auftraggebers/Kunden erfolgt, sowie Reisekosten, Post- und Kurierdienste, Bildsuche und Bildrechte etc., sind – sofern sie nicht bereits in der Offerte enthalten sind – zusätzlich vom Auftraggeber/Kunden zu bezahlen.

7. Geistiges Eigentum

Gemäss OR.

8. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, wie auch ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Personen der Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, und die ihnen, sei es mündlich, schriftlich oder implizit während der Vorbereitung und Erfüllung des Auftrages zugänglich sind. Die Geheimhaltungspflicht erlischt erst, sofern kein berechtigtes Interesse einer Partei mehr besteht.

9. Abnahme

Ohne Einspruch innert 10 Tagen.
Die Parteien können die Modalitäten wie Zeitpunkt, Ablauf und Kriterien der Abnahme schriftlich im Vertrag regeln. Der Auftraggeber/Kunde hat bei der Uebergabe die erbrachte Leistung zu prüfen. Zeigen sich bei der Prüfung keine Mängel, so gilt die Unterzeichnung des Protokolls als Abnahme. Erfolgt keine Abnahme durch den Auftraggeber/Kunden gemäss Vertrag, so wird eine Nachfrist gewährt, nach Ablauf der Nachfrist für die Abnahme ist die vertraglich vereinbarte Vergütung geschuldet.

10. Verzug

Terminpläne und Abgabetermine werden von den Parteien schriftlich festgelegt. Die schriftlich vereinbarten Termine sind verbindlich.

Bei Verzug einer Partei ist schriftlich eine angemessen Nachfrist anzusetzen. Eine Konventionalstrafe ist nur soweit geschuldet, als diese vorgängig vertraglich vereinbart wurde.

11. Beendigung des Vertragsverhältnisses

Verträge können schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Quartalsende gekündigt werden. Kündigungen, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gelten als zur Unzeit erfolgt, in diesem Fall ist der entstandene Schaden von der zurücktretenden Partei zu ersetzen.

12. Gewährleistung und Haftung

Designalltag Rinderer GmbH haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen. Für Drittprodukte gelten die Gewährleistungen der jeweiligen Hersteller unter Ausschluss jeglicher Haftung durch Designalltag Rinderer GmbH.

Haben mehrere Personen einen Auftrag gemeinschaftlich übernommen, so haften sie solidarisch und sind dem Auftraggeber nur durch gemeinschaftliches Handeln verpflichtet.

Haben mehrerer Personen gemeinsam einen Auftrag gegeben, so haften sie Designalltag Rinderer GmbH solidarisch.

13. Übertragung

Der Uebertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte darf nur erfolgen, wenn die andere Vertragspartei vorgängig schriftlich zustimmt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung/Vertrag stehenden Streitigkeiten ist der Sitz von Designalltag Rinderer GmbH.

31.05.2018
Designalltag Rinderer GmbH, Winterthur